Lebensversicherung für Pferde


Wer einmal vom Virus „Reiten“ angesteckt wurde, der möchte nicht mehr darauf verzichten – schon gar nicht, wenn er ein Pferd sein Eigentum nannte. Ein solches Gefühl ist sehr kostbar – wie vielleicht auch der finanzielle Wert Ihres Pferdes.

So folgt dem Verlust eines geliebten Tieres eine tiefe Trauer, verbunden mit einem finanziellen Verlust. Weder den Verlust, noch die Trauer können wir Ihnen nehmen.

Wir können Ihnen aber über eine Pferde-Lebens-Versicherung neue Freude bringen.

So versichert eine Pferdelebensversicherung eine Leistung

  • bei Tod oder Nottötung
    durch Krankheit, Unfall, Transport, Feuer, Blitz, Diebstahl
  • dauernde Unbrauchbarkeit
    durch Krankheit oder Unfall
  • dauernde Unbrauchbarkeit durch Sterilität
    (bei Zuchttieren)

Irgendwann legt sich die Trauer um das geliebte Tier. Irgendwann werden Sie akzeptieren, dass ein unbrauchbares Pferd nicht mehr genutzt werden und bei Ihnen höchstens noch das Gnadenbrot erhalten kann. Doch was dann?

Wer danach nicht mit seinem Hobby aufhören möchte, der muss sich um die Wiederbeschaffung eines Pferdes Gedanken machen. Und Sie ersparen sich neue Sorgen, wenn Sie die finanziellen Mittel zur Hand haben.

Leistungen in der Pferdelebensversicherung

Im Leistungsfall werden in der Regel 80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das Pferd älter, also meist ab dem 9. bis zum 11. Lebensjahr, oder wertvoll (meist ab 25.000 €) wird die Ersatzleistung auf 70 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Ab dem 11. Lebensjahr ist eine Neuversicherung i.d.R. nicht mehr möglich.

Für geringere Versicherungssummen (meist bis 2.500 €) wird kein tierärztliches Gutachten angefordert. Darüber hinaus wird von der Tierlebensversicherung ein tierärztliches Gutachten vorausgesetzt.
Bei einem Wert über 7.500 € sind zum Gutachten noch Röntgenbilder erforderlich.

So versichert eine Pferdelebensversicherung folgende Leistungen:

  • bei Tod oder Nottötung
    durch Krankheit, Unfall, Transport, Feuer, Blitz, Diebstahl
  • dauernde Unbrauchbarkeit
    durch Krankheit oder Unfall
  • dauernde Unbrauchbarkeit durch Sterilität
    (bei Zuchttieren)

Jungtier-Rabatt

Versichern Sie bei einem Jungtier eine Versicherungssumme bis zu 5.000 €, gewährt Ihnen die Tierversicherung einen Beitragsnachlass.

  • 25 % Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde
  • 10 % Beitragsnachlass für 3-, 4- und 5-jährige Pferde für die gesamte Laufzeit



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