Lebensversicherung für
Pferde
Wer einmal vom Virus „Reiten“ angesteckt
wurde, der möchte nicht mehr darauf verzichten – schon gar
nicht, wenn er ein Pferd sein Eigentum nannte. Ein solches
Gefühl ist sehr kostbar – wie vielleicht auch der finanzielle
Wert Ihres Pferdes.
So folgt dem Verlust eines geliebten
Tieres eine tiefe Trauer, verbunden mit einem finanziellen
Verlust. Weder den Verlust, noch die Trauer können wir Ihnen
nehmen.
Wir können Ihnen aber über eine
Pferde-Lebens-Versicherung neue Freude
bringen.
So versichert eine
Pferdelebensversicherung eine Leistung
- bei Tod oder
Nottötung
durch Krankheit, Unfall, Transport,
Feuer, Blitz, Diebstahl
- dauernde
Unbrauchbarkeit
durch Krankheit oder Unfall
- dauernde Unbrauchbarkeit
durch Sterilität
(bei Zuchttieren)
Irgendwann legt sich die Trauer um das
geliebte Tier. Irgendwann werden Sie akzeptieren, dass ein
unbrauchbares Pferd nicht mehr genutzt werden und bei Ihnen
höchstens noch das Gnadenbrot erhalten kann. Doch was
dann?
Wer danach nicht mit seinem Hobby
aufhören möchte, der muss sich um die Wiederbeschaffung eines
Pferdes Gedanken machen. Und Sie ersparen sich neue Sorgen,
wenn Sie die finanziellen Mittel zur Hand haben.
Leistungen in der
Pferdelebensversicherung
Im Leistungsfall werden in der Regel
80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme
ausgezahlt. Ist das Pferd älter, also meist ab dem 9. bis zum
11. Lebensjahr, oder wertvoll (meist ab 25.000 €) wird die
Ersatzleistung auf 70 Prozent der Versicherungssumme
begrenzt.
Ab dem 11. Lebensjahr ist eine Neuversicherung i.d.R. nicht
mehr möglich.
Für geringere Versicherungssummen (meist
bis 2.500 €) wird kein tierärztliches
Gutachten angefordert. Darüber hinaus wird von der
Tierlebensversicherung ein tierärztliches Gutachten
vorausgesetzt.
Bei einem Wert über 7.500 € sind zum Gutachten noch
Röntgenbilder erforderlich.
So versichert eine
Pferdelebensversicherung folgende Leistungen:
- bei Tod oder
Nottötung
durch Krankheit, Unfall, Transport, Feuer, Blitz,
Diebstahl
- dauernde
Unbrauchbarkeit
durch Krankheit oder Unfall
- dauernde Unbrauchbarkeit
durch Sterilität
(bei Zuchttieren)
Jungtier-Rabatt
Versichern Sie bei einem Jungtier eine
Versicherungssumme bis zu 5.000 €, gewährt Ihnen die
Tierversicherung einen Beitragsnachlass.
- 25 %
Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und
2-jährige Pferde
- 10 %
Beitragsnachlass für 3-, 4- und 5-jährige Pferde
für die gesamte Laufzeit

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